Allgemeine Geschäftsbedingungen
für EDV-Dienstleistungen von
Gerald Bernert, Konrad-Rimrod-Straße 2, 97424 Schweinfurt
Telefon 09721-73-81-45-6, e-mail: zeitschenken (at) web.de
Steuernummer 206/328/00143
(Dienstleistungsvertrag)
1. Geltungsbereich
1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte von Gerald Bernert
– nachstehend Dienstleister genannt – mit seinem Vertragspartner – nachstehend Auftraggeber genannt.
1.2 Änderungen dieser Geschäftsbedingungen, die vom Dienstleister vorgenommen wurden, werden dem
Auftraggeber schriftlich bekannt gegeben.
Sie gelten als genehmigt, wenn der Auftraggeber nicht schriftlich Widerspruch erhebt.
Der Auftraggeber muss den Widerspruch innerhalb von 1 Woche nach Bekanntgabe der Änderungen an den
Dienstleister absenden.
2. Vertragsgegenstand
2.1 Die Vertragsparteien vereinbaren die Zusammenarbeit gemäß der spezifischen, individualvertraglichen
Vereinbarung. Ein Arbeitsvertrag ist von den Parteien nicht gewollt und wird nicht begründet.
2.2 Für die Abgaben der Sozialversicherung oder steuerliche Belange trägt der Dienstleister selbst Sorge und stellt
den Auftraggeber von eventuellen Verpflichtungen frei.
2.3 Es steht dem Dienstleister frei, auch für andere Auftraggeber tätig zu werden. Allerdings unterliegt der
Dienstleister einem Konkurrenzverbot.
3. Zustandekommen des Vertrages
3.1 Ein Vertrag mit dem Dienstleister kommt durch die Übermittlung des unterschriebenen Auftrags oder
Auftragsangebots auf dem Postweg oder per e-Mail zustande.
3.2 Der Gegenstand des Vertrages bzw. die genaue Aufgabenbezeichnung lautet wie folgt:
Beratung zu den Windows Betriebssystemen WIN 11 / WIN 10 / WIN 8.1 / WIN 7 ( VISTA und XP entfallen seit
01. November 2020) für Privathaushalte
Insbesondere wird vereinbart:
der Auftraggeber sichert alle für ihn relevanten Daten vor Aufnahme der Tätigkeit des Dienstleisters auf externe
Medien wie z.B. Festplatte, USB-Stick, CD/DVD oder ähnliche Medien.
Dies dient ausschließlich der Datensicherheit und Verfügbarkeit der Daten im Falle eines unerwarteten
technischen Medienausfalls während der Tätigkeit des Dienstleisters.
Die Folgen einer fehlenden Datensicherung vertritt allein der Auftraggeber.
Der Dienstleister kann für technische Ausfälle und fehlende Datensicherung nicht haftbar gemacht werden.
Sollte Unterstützung bei Installationen gewünscht werden trägt der Auftraggeber dafür Sorge dass nur
Originalsoftware (keine Raubkopien) und die mit der Originalsoftware mitgelieferten Registrierschlüssel zum
Einsatz kommen.
Für die Einrichtung bzw. Installation von Hardware sind die auf Medien wie z.B. CD/DVD mitgelieferten Treiber
vom Auftraggeber bereitzustellen.
4. Vertragsdauer und Vergütung
4.1 Der Vertrag beginnt und endet am spezifisch und individuell vereinbarten Zeitpunkt.
4.2 Der Vertrag kann ordentlich vor Aufnahme der Tätigkeit des Dienstleisters gekündigt werden.
Diesbezüglich wird eine Frist von 2 Tagen vor Aufnahme der Tätigkeit des Dienstleisters vereinbart.
4.3 Eine Kündigung vor Beginn des Vertrages ist nicht vorgesehen. Sie ist nur möglich, wenn der Dienstleister
seinen vertraglich vereinbarten Verpflichtungen nicht nachkommen wird.
Kündigt der Auftraggeber entgegen diesem Vertragspunkt 4.3 vor Beginn des Vertrages, ist der Dienstleister für
seinen Arbeitsausfall angemessen zu entschädigen. Hierfür wird pauschal -- EUR vereinbart.
4.4 Dem Dienstleistungspreis liegt der Umfang der geschuldeten Arbeitstätigkeit zugrunde.
Diese findet ihre gesetzliche Grundlage in den Vorschriften des Dienstvertrags §§ 611 ff. BGB.
4.5 Sämtliche Zahlungen sind 10 Tage nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig.
Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht dem Dienstleister ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf
Verzugszinsen in Höhe von 2% – über dem Referenzzinssatz der Europäischen Zentralbank gemäß dem
Diskontsatz-Überleitungsgesetz – zu.
Das Recht der Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt.
4.6 Barauslagen und besondere Kosten, die dem Dienstleister auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers
entstehen, werden zum Selbstkostenpreis berechnet.
4.7 Sämtliche Leistungen des Dienstleisters verstehen sich inklusive der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer in
Höhe von 19%.
5. Leistungsumfang
5.1 Die vom Dienstleister zu erbringenden Leistungen umfassen in der Regel die detailliert aufgelisteten Aufgaben,
gemäß dem vom Auftraggeber erteilten Auftrag.
5.2 Der Dienstleister wird den Auftraggeber unmittelbar über das Ergebnis seiner Tätigkeit in Kenntnis setzen.
5.3 Ist dem Dienstleister die vertraglich geschuldete Erbringung eines Auftrags tatsächlich nicht möglich, so hat der
den Auftraggeber unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen.
5.4 Der Dienstleister stellt die zur Leistungserbringung erforderlichen Gerätschaften und das nötige Personal,
sofern der Auftraggeber nicht über entsprechendes Gerät oder Räumlichkeiten verfügt.
Die Parteien sind bemüht, nach bestem Wissen und Gewissen den Vertragspartner bei der Erbringung der
jeweiligen Verpflichtung durch Überlassen von Informationen, Auskünften oder Erfahrungen zu unterstützen,
um einen reibungslosen und effizienten Arbeitsablauf für beide Parteien zu gewährleisten.
6. Verschwiegenheitspflicht
Der Dienstleister verpflichtet sich, während der Dauer des Dienstverhältnisses und auch nach deren
Beendigung, über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers Stillschweigen zu bewahren.
7. Vertragsstrafe
Im Falle der schuldhaften Nichtaufnahme der vertraglich geschuldeten Tätigkeit oder des Vertragsbruches oder
der vorzeitigen Kündigung wegen schuldhaften vertragswidrigen Verhaltens verpflichtet sich der Dienstleister,
dem Auftraggeber eine Vertragsstrafe in Höhe von -- EUR zu zahlen.
8. Haftung
8.1 Der Dienstleister haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen
Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet
der Dienstleister ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung
des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf
den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens,
des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern
haftet der Dienstleister in demselben Umfang.
8.2 Die Regelung des vorstehenden Absatzes (8.1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung,
den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus
welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.
8.3 Die Haftung des Dienstleisters ist generell ausgeschlossen wenn gewerbliche Interessen des Auftraggebers
durch den Auftraggeber verschwiegen wurden bzw. für den Dienstleister nicht zu erkennen waren.
9. Gerichtsstand
9.1 Für die Geschäftsverbindung zwischen den Parteien gilt ausschließlich deutsches Recht.
9.2 Die Gerichtsstandvereinbarung gilt für Inlandskunden und Auslandskunden gleichermaßen.
9.3 Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Leistungen und Auseinandersetzungen ist:
X ausschließlich der Sitz des Dienstleisters
der Wohnort des Beklagten
der Erfüllungsort
10. Sonstige Bestimmungen
10.1 Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer
Rechtswirksamkeit der Schriftform.
10.2 Eine Änderung des Vertragspunktes 10 bedarf ebenfalls der Schriftform.
10.3 Der Besteller ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.
11. Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam,
ein anderer Teil aber wirksam ist.
Die jeweils unwirksame Bestimmung soll von den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den
wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und die den übrigen vertraglichen
Vereinbarungen nicht zuwider läuft.
12. Schlußbemerkung
Der Auftraggeber bestätigt mit seiner Unterschrift die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und
verstanden zu haben.
Bei Unklarheiten besteht jederzeit die Möglichkeit mit dem Dienstleister Kontakt aufzunehmen und Klärung
herbeizuführen.
97424 Schweinfurt, im Februar 2018
Gerald Bernert
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