Allgemeine Geschäftsbedingungen

für EDV-Dienstleistungen von

 

Gerald Bernert, Konrad-Rimrod-Straße 2, 97424 Schweinfurt
Telefon 09721-73-81-45-6, e-mail: zeitschenken (at) web.de

Steuernummer 206/328/00143

 

(Dienstleistungsvertrag)


1. Geltungsbereich

 

1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte von Gerald Bernert

      – nachstehend Dienstleister genannt – mit seinem Vertragspartner – nachstehend Auftraggeber genannt.


1.2 Änderungen dieser Geschäftsbedingungen, die vom Dienstleister vorgenommen wurden, werden dem

      Auftraggeber schriftlich bekannt gegeben.
     Sie gelten als genehmigt, wenn der Auftraggeber nicht schriftlich Widerspruch erhebt.
     Der Auftraggeber muss den Widerspruch innerhalb von 1 Woche nach Bekanntgabe der Änderungen an den

     Dienstleister absenden.

 

2. Vertragsgegenstand

 

2.1 Die Vertragsparteien vereinbaren die Zusammenarbeit gemäß der spezifischen, individualvertraglichen

      Vereinbarung. Ein Arbeitsvertrag ist von den Parteien nicht gewollt und wird nicht begründet.

2.2 Für die Abgaben der Sozialversicherung oder steuerliche Belange trägt der Dienstleister selbst Sorge und stellt

      den Auftraggeber von eventuellen Verpflichtungen frei.

2.3 Es steht dem Dienstleister frei, auch für andere Auftraggeber tätig zu werden. Allerdings unterliegt der

      Dienstleister einem Konkurrenzverbot.

 

3. Zustandekommen des Vertrages

 

3.1 Ein Vertrag mit dem Dienstleister kommt durch die Übermittlung des unterschriebenen Auftrags oder

      Auftragsangebots auf dem Postweg oder per e-Mail zustande.

3.2 Der Gegenstand des Vertrages bzw. die genaue Aufgabenbezeichnung lautet wie folgt:

    

      Beratung zu den Windows Betriebssystemen WIN 11 / WIN 10 / WIN 8.1 / WIN 7 ( VISTA und XP entfallen seit

      01. November 2020) für Privathaushalte

      Insbesondere wird vereinbart:

      der Auftraggeber sichert alle für ihn relevanten Daten vor Aufnahme der Tätigkeit des Dienstleisters auf externe

      Medien wie z.B. Festplatte, USB-Stick, CD/DVD oder ähnliche Medien.
      Dies dient ausschließlich der Datensicherheit und Verfügbarkeit der Daten im Falle eines unerwarteten

      technischen Medienausfalls während der Tätigkeit des Dienstleisters.

      Die Folgen einer fehlenden Datensicherung vertritt allein der Auftraggeber.

      Der Dienstleister kann für technische Ausfälle und fehlende Datensicherung nicht haftbar gemacht werden.

      Sollte Unterstützung bei Installationen gewünscht werden trägt der Auftraggeber dafür Sorge dass nur

      Originalsoftware (keine Raubkopien) und die mit der Originalsoftware mitgelieferten Registrierschlüssel zum

      Einsatz kommen.

      Für die Einrichtung bzw. Installation von Hardware sind die auf Medien wie z.B. CD/DVD mitgelieferten Treiber

      vom Auftraggeber bereitzustellen.

 

4. Vertragsdauer und Vergütung

 

4.1 Der Vertrag beginnt und endet am spezifisch und individuell vereinbarten Zeitpunkt.

4.2 Der Vertrag kann ordentlich vor Aufnahme der Tätigkeit des Dienstleisters gekündigt werden.
      Diesbezüglich wird eine Frist von 2 Tagen vor Aufnahme der Tätigkeit des Dienstleisters vereinbart.

4.3 Eine Kündigung vor Beginn des Vertrages ist nicht vorgesehen. Sie ist nur möglich, wenn der Dienstleister

      seinen vertraglich vereinbarten Verpflichtungen nicht nachkommen wird.
      Kündigt der Auftraggeber entgegen diesem Vertragspunkt 4.3 vor Beginn des Vertrages, ist der Dienstleister für

      seinen Arbeitsausfall angemessen zu entschädigen. Hierfür wird pauschal -- EUR vereinbart.

4.4 Dem Dienstleistungspreis liegt der Umfang der geschuldeten Arbeitstätigkeit zugrunde.

      Diese findet ihre gesetzliche Grundlage in den Vorschriften des Dienstvertrags §§ 611 ff. BGB.

4.5 Sämtliche Zahlungen sind 10 Tage nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig.
      Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht dem Dienstleister ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf
      Verzugszinsen in Höhe von 2% über dem Referenzzinssatz der Europäischen Zentralbank gemäß dem
      Diskontsatz-Überleitungsgesetz – zu.

      Das Recht der Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt.

4.6 Barauslagen und besondere Kosten, die dem Dienstleister auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers

      entstehen, werden zum Selbstkostenpreis berechnet.

4.7 Sämtliche Leistungen des Dienstleisters verstehen sich inklusive der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer in

      Höhe von 19%.

 

5. Leistungsumfang

 

5.1 Die vom Dienstleister zu erbringenden Leistungen umfassen in der Regel die detailliert aufgelisteten Aufgaben,

      gemäß dem vom Auftraggeber erteilten Auftrag.

5.2 Der Dienstleister wird den Auftraggeber unmittelbar über das Ergebnis seiner Tätigkeit in Kenntnis setzen.

5.3 Ist dem Dienstleister die vertraglich geschuldete Erbringung eines Auftrags tatsächlich nicht möglich, so hat der

      den Auftraggeber unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen.

5.4 Der Dienstleister stellt die zur Leistungserbringung erforderlichen Gerätschaften und das nötige Personal,

      sofern der Auftraggeber nicht über entsprechendes Gerät oder Räumlichkeiten verfügt.

      Die Parteien sind bemüht, nach bestem Wissen und Gewissen den Vertragspartner bei der Erbringung der

      jeweiligen Verpflichtung durch Überlassen von Informationen, Auskünften oder Erfahrungen zu unterstützen,

      um einen reibungslosen und effizienten Arbeitsablauf für beide Parteien zu gewährleisten.

 

6. Verschwiegenheitspflicht

 

     Der Dienstleister verpflichtet sich, während der Dauer des Dienstverhältnisses und auch nach deren

     Beendigung, über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers Stillschweigen zu bewahren.

 

7. Vertragsstrafe

 

    Im Falle der schuldhaften Nichtaufnahme der vertraglich geschuldeten Tätigkeit oder des Vertragsbruches oder

    der vorzeitigen Kündigung wegen schuldhaften vertragswidrigen Verhaltens verpflichtet sich der Dienstleister,

    dem Auftraggeber eine Vertragsstrafe in Höhe von -- EUR zu zahlen.

 

8. Haftung

 

8.1 Der Dienstleister haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen

      Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet

     der Dienstleister ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung

     des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

     Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf

     den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens,

     des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern

      haftet der Dienstleister in demselben Umfang.

8.2 Die Regelung des vorstehenden Absatzes (8.1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung,

     den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus

     welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.

8.3 Die Haftung des Dienstleisters ist generell ausgeschlossen wenn gewerbliche Interessen des Auftraggebers

     durch den Auftraggeber verschwiegen wurden bzw. für den Dienstleister nicht zu erkennen waren.

 

9. Gerichtsstand

 

9.1 Für die Geschäftsverbindung zwischen den Parteien gilt ausschließlich deutsches Recht.

9.2 Die Gerichtsstandvereinbarung gilt für Inlandskunden und Auslandskunden gleichermaßen.

9.3 Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Leistungen und Auseinandersetzungen ist:

      X ausschließlich der Sitz des Dienstleisters

          der Wohnort des Beklagten

          der Erfüllungsort

     

 

10. Sonstige Bestimmungen

 

10.1 Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer

        Rechtswirksamkeit der Schriftform.

10.2 Eine Änderung des Vertragspunktes 10 bedarf ebenfalls der Schriftform.

10.3 Der Besteller ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.

 

11. Salvatorische Klausel

 

      Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen

      Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam,

      ein anderer Teil aber wirksam ist.
      Die jeweils unwirksame Bestimmung soll von den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den

      wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und die den übrigen vertraglichen

      Vereinbarungen nicht zuwider läuft.

 

12. Schlußbemerkung

 

     Der Auftraggeber bestätigt mit seiner Unterschrift die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und

     verstanden zu haben.

     Bei Unklarheiten besteht jederzeit die Möglichkeit mit dem Dienstleister Kontakt aufzunehmen und Klärung

     herbeizuführen.

 

 

97424 Schweinfurt, im Februar 2018

 

Gerald Bernert

 

 

 

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